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Psychologische Beratung kann überall dort zum Einsatz kommen, wo es um die Lösung und Überwindung von persönlichen und sozialen Konflikten geht. Methoden der psychologischen Beratung finden daher - selbständig oder eingebunden in andere Maßnahmen - Verwendung in den verschiedensten Bereichen der sozialen und psychologischen Arbeit. Zu nennen sind unter anderem Lebensberatung, Berufs- und Studienberatung, Bildungsberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung, Erziehungsberatung, Familienberatung, Jugendberatung und Drogenberatung, genetische Beratung, Beratung zur Bewältigung spezieller Erkrankungen sowie Beratung für Menschen mit Behinderung, Personal- und Führungskräfteberatung, Konfliktberatung, Entscheidungsberatung, Mobbingberatung, Opferberatung und im Bedarfsfall auch Beratung in Bezug auf Möglichkeiten und Planung einer Psychotherapie.

Generelles, übergeordnetes Ziel der psychologischen Beratung ist die Verbesserung der subjektiven Zufriedenheit und der Lebensqualität. Mögliche Beratungsziele sind die Lösung von Konflikten, die Klärung von unklaren persönlichen oder sozialen Situationen sowie das Erlernen von Präventionsmaßnahmen. Entscheidungsschwierigkeiten, von als ethisch oder moralisch unklar empfundenen Problemlagen, von Fragen zur Lebensänderung, solchen zur allgemeinen, beruflichen oder familiären Neuorientierung, zu Bildungsmöglichkeiten und -eignungen, zur Karriereplanung, bei allgemeinen beruflichen Fragen, bei Problemen am oder mit dem Arbeitsplatz, zur Verbesserung des Arbeitens und Lernens, zur Verbesserung der Kommunikation und zur Optimierung des Führungsverhaltens können ebenso Gegenstand psychologischer Beratungsmaßnahmen sein. Zunehmend wird die psychologische Beratung auch zur Klärung und Aufarbeitung existenzieller (Sinn-)Fragen aufgesucht. In diesem Zusammenhang kann inzwischen auch auf fundierte Forschungsergebnisse zur Psychologie des Glücks zurückgegriffen werden.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Wer die Heilkunde berufsmäßig ausübt, ohne als Arzt approbiert zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis als Heilpraktiker durch die zuständige Landesbehörde.Eine erteilte Erlaubnis hat bundesweite Gültigkeit. Voraussetzung für die Erlaubnis ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der erfolgreiche Abschluss mindestens der Hauptschule oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die körperliche und geistige Eignung für den Beruf, die durch ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen sind.Zur Erlangung der Erlaubnis muss sich der Antragsteller nach § 2 Abs. 1 Buchstabe i) HeilprGDV einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen, um festzustellen, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.

Für die Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis sind zudem entsprechende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren nachzuweisen, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt, und dazu befähigt, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln. Diese Befähigung setzt auch Grundkenntnisse in allen wissenschaftlichen anerkannten Psychotherapieverfahren voraus. Nachweise zu solchen Aus- und Fortbildungen werden von einigen überprüfenden Gesundheitsämtern für das Bestehen der Überprüfung vorausgesetzt.

Die Gestaltung und Ausführungen der Prüfungen fallen unter das Landesrecht. Die Überprüfung enthält Fragen zum Basiswissen hinsichtlich psychischer Krankheiten und Persönlichkeitsstörungen, Diagnostik, Rechts- und Berufskunde und Therapieformen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Eine Zulassung zur mündlichen Überprüfung erfolgt nur, wenn die schriftliche Überprüfung bestanden wurde. Ausbildungsnachweise sind grundsätzlich keine Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung, es gibt keine vorgeschriebene Regelausbildung.

Während in der Überprüfung für Heilpraktiker ohne Beschränkung auf Psychotherapie Kenntnisse in Psychiatrie, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie nur eine untergeordnete Rolle spielen, erfolgt die Überprüfung für Heilpraktiker (Psychotherapie) ausschließlich in diesem Fachgebiet.

 

Coaching

Themen/Bereiche:

 -Gesundheitscoaching (z.B. Ernährungs.-Sport- Fitnesscoaching,Personaltraining,Entspannung,Bewegung sind mögliche Themenfelder)

-Stressbewälltigung und Stressmanagement, Stresskompetenz stärken

-Konflikt- und Krisenmanagement(persönliche oder auch berufliche)

-Leistungssportcoaching (Steigerung der persönlichen sportlichen Leistung usw.)

-Coaching von Manager, Führungskräften(z.B.Umgang und  Motivation der Mitarbeiter)

-Problemlösungs-Coaching (z.B.Prüfungsangst)

-Zielorientiertes-Coaching (Ziel erfragen und  anstreben)

-Zeitmanagement(z.B. burn out Vorsorge)

-Selbstmanagement(z.B.Darstellung von mir selbst in meiner Umgebung und die Wahrnehmung

-Kommunikationmanagement